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Nach einem Unfall müssen Rettung­sfahrzeuge die Unfallstelle und die Verletzten schnellstmöglich erreichen. Dabei zählt jede Minute.

Freie Fahrt für Hilfs- und Rettungsdienste

Die Rettungsgasse hilft aktiv bei der Rettung von Menschen. Gemeinsam mit dem ADAC hat das Innenministerium einen Flyer entworfen, in dem die wichtigsten Verhaltensregeln in aller Kürze aufgezählt sind.

Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden, bevor die Fahrzeuge dicht auf dicht stehen. Achten Sie also auf den Abstand zum Vordermann. Bilden Sie die Rettungsgasse, indem Sie:

  • die Geschwindigkeit verringern und nach dem Merksatz „Eins links-zwei rechts“ langsam an den Fahrbahnrand fahren.
  • Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit nicht das Heck Ihres Fahrzeugs in die Rettungsgasse hineinragt.
  • ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um reagieren zu können.
  • die Rettungsgasse offen halten, bis der Verkehr wieder rollt.
Auf dreispurigen Autobahnen muss die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. Auf zweispurigen Straßen fahren Autos auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand.

Wichtig ist: Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse.

Auch die im Stau stehenden Autofahrer profitieren davon, wenn die Unfallstelle möglichst zügig geräumt wird.

Die Rettungsgassen-Kampagne wird auch von der Landesverkehrswacht Bayern, vom Landesfeuerwehrverband, vom Bayerischen Roten Kreuz, vom Technischen Hilfswerk und vom Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen unterstützt.

© Innenministerium Bayern & ADAC